jedem ist die gesetzliche DGUV-Prüfung (ehem. UVV) von Regalanlagen, Toren und Flurförderzeugen bekannt.
Aber welche Vorschriften gelten für Ladungsträger und wie lassen sich diese in der Praxis umsetzen?
Dieser Newsletter soll versuchen Ihnen hierzu einige grundlegende Informationen zu geben!
Selbstverständlich stehen wir Ihnen aber auch darüber hinaus gerne zur Verfügung.
Herzlichst Ihr Axel Trepl
Prüfpflichten und gesetzliche Grundlagen
DGUV / BetrSichV
Gemäß der DGUV-Regel 108-007, sowie der Betriebssicherheitsverordnung müssen Paletten, Stapelbehälter und Stapelhilfsmittel regelmäßig auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Diese Pflichtprüfung muss durch eine dafür befähigte Person erfolgen. Schadhafte Lagergeräte sind der weiteren Benutzung zu entziehen.
Die DGUV-Prüfung (gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland) dient in erster Linie dem Arbeitsschutz. Aber auch das Abwenden eventueller Sachschäden vom Unternehmen und mögliche Haftungsansprüche gegen Verantwortliche, sind von Bedeutung.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und führen die DGUV-Prüfungen für Sie durch. Kennzeichnen der Prüflinge und archiviern der Prüfprotokolle inklusive.
Mit 15 Jahren Erfahrung, entsprechenden TÜV-Zertifizierungen und einer professionellen Abwicklung schaffen wir Betriebssicherheit für Ihre Ladungsträger.